Barrierefreie Türen

Barrierefreie Tür: Breite, Schwelle und Beschläge nach DIN 18040

Lichte Breite richtig messen, Schwellen vermeiden, Drücker und Bedienkräfte wählen: die Anforderungen der DIN 18040 an Türen im Detail, mit Prüfliste für die eigene Wohnung.

Redaktion Dvery · Stand 26. Oktober 2026

Eine Tür ist nach DIN 18040 barrierefrei, wenn Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder eingeschränkter Kraft sie ohne fremde Hilfe passieren können. Dafür braucht sie eine ausreichende lichte Durchgangsbreite, möglichst keine Schwelle, genug Bewegungsfläche davor und dahinter und Beschläge, die sich leicht greifen und bedienen lassen. Für Wohnungen gilt DIN 18040-2: mindestens 80 cm lichte Breite, mit Rollstuhl 90 cm, und 205 cm lichte Höhe.

Die Übersicht dieser Maße steht im Bereich Barrierefreie Türen. Dieser Artikel geht ins Detail: wie die Werte gemeint sind, wo in der Praxis Fehler passieren und wie Sie eine bestehende Tür prüfen.

Welche Norm gilt wo?

DIN 18040 hat drei Teile:

Teil Geltungsbereich Typische Gebäude
DIN 18040-1 öffentlich zugängliche Gebäude Behörden, Praxen, Geschäfte, Schulen
DIN 18040-2 Wohnungen Wohnungen und ihre Zugänge im Mehrfamilienhaus
DIN 18040-3 öffentlicher Verkehrs- und Freiraum Wege, Plätze, Haltestellen

DIN 18040-2 unterscheidet zwei Stufen: barrierefrei nutzbar und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar, in Plänen oft mit „R“ markiert. Verbindlich wird die Norm erst über die Landesbauordnung und die eingeführten technischen Baubestimmungen. Im privaten Bestand ist sie eine Planungsgrundlage, an der sich Umbauten orientieren.

Lichte Breite: der häufigste Planungsfehler

Die Norm verlangt eine bestimmte lichte Durchgangsbreite. Das ist der Raum, der bei geöffneter Tür tatsächlich frei bleibt. Zarge, Falz, Bänder und das geöffnete Türblatt nehmen davon einiges weg. Deshalb ist das Baurichtmaß, mit dem Türen bestellt werden, immer größer als der freie Durchgang.

Ziel Mindestens lichte Breite Typisches Baurichtmaß
barrierefrei nutzbar 80 cm je nach Zargensystem 875 mm oder mehr
uneingeschränkt mit Rollstuhl (R) 90 cm in der Regel 1000 mm

Ob eine Standardtür mit 875 mm Baurichtmaß die 80 cm sicher erreicht, hängt von Zarge und Bändern ab. Prüfen Sie das lichte Durchgangsmaß im Datenblatt des Herstellers, bevor Sie bestellen. Wie Baurichtmaß, Wandöffnung und Türblattmaß zusammenhängen, erklärt der Bereich Türmaße.

Auch die lichte Höhe von 205 cm wird gelegentlich unterschritten, etwa bei Altbauten mit niedrigen Durchgängen oder bei Türen mit Oberlicht und tiefem Kämpfer.

Schwellen: grundsätzlich nein

Untere Türanschläge und Schwellen sind nach der Norm grundsätzlich nicht vorgesehen. Wo sie technisch unvermeidbar sind, vor allem an Haus-, Terrassen- und Balkontüren wegen der Abdichtung gegen Schlagregen, dürfen sie höchstens 2 cm hoch sein. Bei Innentüren lässt sich der schwellenlose Übergang meist einfach umsetzen, wenn die Bodenbeläge auf gleicher Höhe liegen.

Für die Dichtheit ohne Schwelle sorgen:

  • Absenkdichtungen im Türblatt, die sich beim Schließen auf den Boden senken
  • Magnetdichtungen, die beim Schließen angezogen werden
  • Entwässerungsrinnen vor Außentüren, die Wasser abführen, bevor es die Tür erreicht

Bewegungsflächen vor und hinter der Tür

Wer mit Rollstuhl oder Rollator eine Drehflügeltür öffnen will, muss neben dem Türblatt Platz haben, um auszuweichen, während die Tür aufschwenkt. Die Norm fordert deshalb freie Bewegungsflächen auf beiden Seiten. Für barrierefrei nutzbare Wohnungen ist das Grundmaß 120 × 120 cm, für die R-Stufe 150 × 150 cm. Die genauen Flächen unterscheiden sich je nach Türart und Seite, bei Schiebetüren sind sie kleiner als bei Drehtüren.

Ein oft übersehenes Detail ist der seitliche Abstand zwischen Drücker und angrenzender Wand oder Ecke. Steht der Drücker zu nah an einer Wand, kommt ein Rollstuhl nicht nah genug heran. Planen Sie daher neben der Drückerseite einen ausreichenden freien Wandabschnitt ein.

Wo der Platz für Drehflügeltüren nicht reicht, ist eine Schiebetür oft die bessere Wahl. Sie schwenkt nicht in den Raum, die Bewegungsfläche wird kleiner. Ob eine Lösung vor oder in der Wand besser passt, zeigt der Vergleich Schiebetür vor der Wand oder in der Wand.

Drücker, Griffe und Bedienkräfte

Die beste Breite hilft wenig, wenn sich die Tür nicht öffnen lässt. Die Norm stellt deshalb auch Anforderungen an die Bedienung:

  • Höhe: Drücker und Bedienelemente auf etwa 85 cm, gemessen in der Achse. Diese Höhe erreichen Rollstuhlnutzer und stehende Personen gleichermaßen.
  • Form: greifgünstige Drücker in Bogen- oder U-Form, die sich auch mit eingeschränkter Handkraft oder dem Unterarm bedienen lassen. Drehknäufe sind ungeeignet.
  • Zuziehgriff: Eine waagerechte Griffstange auf der Bandseite erleichtert es, die Tür hinter sich zu schließen.
  • Bedienkraft: Türen müssen sich mit geringem Kraftaufwand öffnen und schließen lassen. Schwere Türen und kräftig eingestellte Türschließer sind die häufigste Hürde. Wo die Kräfte nicht einzuhalten sind, sieht die Norm einen kraftbetätigten Antrieb vor.

Welche Antriebe es für Wohnungen gibt, erklärt der Artikel Automatischer Türöffner für Zuhause.

Sanitärraum: Tür nach außen

Für Bad und WC enthält DIN 18040-2 eine wichtige Sonderregel: Drehflügeltüren dürfen nicht in den Sanitärraum hinein aufschlagen und müssen sich im Notfall von außen entriegeln lassen. Der Grund: Stürzt jemand im Bad und liegt vor der Tür, ließe sich eine nach innen öffnende Tür nicht aufdrücken. Im Bestand wird dafür der Türanschlag gewechselt oder eine Schiebetür eingebaut.

Glastüren und Kontraste

Ganzglastüren und große Glasflächen müssen gut erkennbar sein. Die Norm verlangt dafür Sicherheitsmarkierungen, die sich vom Hintergrund abheben und in zwei Höhenbereichen angebracht sind, damit sie sowohl im Stehen als auch im Sitzen wahrgenommen werden.

Für Menschen mit Sehbehinderung helfen außerdem Kontraste: eine Zarge, die sich farblich von der Wand abhebt, ein Drücker, der sich vom Türblatt unterscheidet, und eine Tür, die sich von der Umgebung absetzt.

Prüfliste für eine bestehende Tür

Mit dieser Liste prüfen Sie Türen in der eigenen Wohnung:

  1. Lichte Breite messen: Tür ganz öffnen und den freien Durchgang an der engsten Stelle messen.
  2. Lichte Höhe prüfen: vom fertigen Boden bis zur Unterkante der Zarge.
  3. Schwelle messen: Höhe des unteren Anschlags oder des Belagsprungs.
  4. Bewegungsfläche abschätzen: Ist vor und hinter der Tür genug Platz, um mit Rollator oder Rollstuhl auszuweichen?
  5. Drücker prüfen: Höhe, Form und Abstand zur Wand.
  6. Kraft testen: Lässt sich die Tür mit einer Hand leicht aufziehen und schließen?
  7. Badtür prüfen: Schlägt sie nach außen auf, und lässt sie sich von außen entriegeln?
  8. Glas prüfen: Sind Glasflächen markiert und gut erkennbar?

Viele Punkte lassen sich ohne Umbau verbessern: Türschließer schwächer einstellen, Drücker tauschen, Schwellen durch flache Übergangsprofile ersetzen, Glas markieren. Eine Verbreiterung der Wandöffnung ist dagegen ein baulicher Eingriff, bei tragenden Wänden mit Statiker.

Häufige Missverständnisse

  • Barrierefrei ist nicht automatisch rollstuhlgerecht: DIN 18040-2 unterscheidet zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und solchen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Für Letztere gelten an mehreren Stellen strengere Anforderungen.
  • Das Baurichtmaß ist nicht die Durchgangsbreite: Entscheidend ist die lichte Breite zwischen Zarge und geöffnetem Türblatt, nicht das Maß im Katalog.
  • Die Norm gilt nicht für jede Privatwohnung von selbst: Verbindlich wird sie, wenn Bauordnung, Förderprogramm oder Vertrag sie fordern. Als Planungsgrundlage ist sie trotzdem für jeden Umbau nützlich.
  • Ein Antrieb ersetzt keine fehlende Breite: Er erleichtert das Öffnen, macht eine zu schmale Tür aber nicht passierbar.

Wann sich die volle Norm lohnt

Wer neu baut oder kernsaniert, sollte die Maße der Norm von Anfang an einplanen. Breitere Türen und schwellenlose Übergänge kosten im Neubau wenig mehr, ein späterer Umbau ist deutlich aufwendiger. Im Bestand lohnt es, die meistgenutzten Wege zuerst anzupassen: Eingang, Flur, Bad und Schlafzimmer. Wohnberatungsstellen helfen bei der Prioritätenliste und kennen die regionalen Förderwege.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wie wird die lichte Breite einer Tür gemessen?
Gemeint ist der tatsächlich freie Durchgang bei geöffneter Tür. Bei Drehflügeltüren wird er zwischen der Zarge und dem geöffneten Türblatt gemessen, vorstehende Teile verringern ihn. Das Baurichtmaß oder das Maß der Wandöffnung ist immer deutlich größer. Hersteller geben das lichte Durchgangsmaß ihrer Türen im Datenblatt an.
Ist DIN 18040 für mein Haus Pflicht?
Das regelt die jeweilige Landesbauordnung zusammen mit den eingeführten technischen Baubestimmungen. Pflicht ist die Norm vor allem bei öffentlich zugänglichen Gebäuden und bei einem Teil der Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern. Im privaten Einfamilienhaus und im Bestand ist sie meist eine Empfehlung. Förderprogramme können eigene Mindestanforderungen stellen.
Darf eine barrierefreie Badtür nach innen aufgehen?
DIN 18040-2 sieht vor, dass Drehflügeltüren von Sanitärräumen nicht in den Raum hinein aufschlagen und im Notfall von außen entriegelt werden können. So lässt sich die Tür öffnen, auch wenn eine gestürzte Person dahinter liegt. Eine Schiebetür ist eine gängige Alternative.
Welcher Türdrücker ist barrierefrei?
Greifgünstig sind Drücker in Bogen- oder U-Form, die sich mit der ganzen Hand oder dem Unterarm bedienen lassen und am Ende zur Tür zurückgeführt sind. Drehknäufe und kleine, kantige Griffe sind ungeeignet. Die Norm nennt für Bedienelemente eine Höhe von etwa 85 cm, gemessen in der Achse.
Reicht eine Tür mit Baurichtmaß 875 mm für 80 cm lichte Breite?
Das hängt vom Zargen- und Bandsystem ab. Bei manchen Systemen liegt die lichte Breite knapp darüber, bei anderen darunter. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf das Baurichtmaß, sondern auf das lichte Durchgangsmaß im Datenblatt. Für 90 cm ist in der Regel ein Baurichtmaß von 1000 mm nötig.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion Dvery.